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Förderung zur insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung
Die Borkenkäferbekämpfung ist eine der wichtigsten Aufgaben, um flächendeckende Schäden bei der Fichte zu minimieren.
Um den Einsatz von Insektiziden möglichst zu vermeiden, fördert der Staat die schnelle Auslagerung von Schadholz. Der Abstand zum nächsten Fichtenwald muss hierbei mindestens 500 Meter betragen.
Die Forstbetriebsgemeinschaft bietet Ihnen fast flächendeckend ein Netz aus förderfähigen Sammellagerplätzen, sowie Unterstützung bei der Abwicklung.
Ab 3 Festmeter Schadholz können Waldbesitzer die Förderung über einen Sammelantrag der FBG bekommen. Hierzu benötigen wir eine vollständig ausgefüllte Beteiligtenerklärung vom Waldbesitzer.
Nachfolgend haben wir alle nötigen Informationen zur Förderung zusammengestellt:
- Hinweisblatt für Beteiligtenerklärungen (Bitte sorgfältig durchlesen)
- Beteiligtenerklärung
Liste der förderfähigen Lagerplätze:
(Teilweise mit Lagergebühr)
- Bad Wörishofen
- Breitenbrunn
- Dirlewang
- Eppishausen
- Ettringen
- Kammlach
- Loppenhausen
- Mörgen
- Rammingen
- Oberrieden
- Olgishofen
- Schlingen
- Schöneberg
- Siebnach
- Unterrieden
- Warmisried
- Wiedergeltingen
- Zaisertshofen
Wegfall der umsatzsteuerlichen Pauschalierung für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe
Land- und Forstwirte müssen ab 01.01.2022 die Ust-Regelsteuersätze mit 19% und 7% an das Finanzamt abführen, wenn im Vorjahr (2021) die Umsatzgrenze von 600.000,00 € überschritten wurde. In diesem Fall ist die sog. "Pauschalierung gem. § 24 UStG" nicht mehr zulässig!
Maßgebend ist der "konsolidierte" Gesamtumsatz aller Tätigkeiten (z. B. Landwirtschaft, Gewerbe wie PV-Anlage oder Biogasanlage desselben Unternehmers)
Deshalb können auch kleinere landwirtschaftliche Betriebe aus der Pauschalierung "herausfallen".
Bitte sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem steuerlichen Berater ob der Wegfall der Pauschalierung in Ihrem Fall zu prüfen ist.
Sollte ein Wechsel von der Pauschalierung zur Regelbesteuerung ab 01.01.2022 in Kraft treten, muss uns die Änderung rechtzeitig mitgeteilt werden, damit die Holzgutschriften korrekt erstellt werden können. Bei nachträglicher Änderung müssen wir aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes eine Bearbeitungsgebühr von 30€ je Gutschrift berechnen.
Förderung
Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der derzeitigen Waldschäden und des Holzpreisverfalls haben die Bundesrepublik und das Bundesland Bayern eine umfangreiche Förderung für die Waldbesitzer auf den Weg gebracht. Darin werden aktuell die Wiederaufforstung und das Sturmholz auf lukraktive Weise gefördert. Zu den Vorschriften können Sie sich auf der Internetseite der Bayerischen Forstverwaltung oder den zuständigen Förstern des AELF Mindelheim informieren. Beachten Sie hierbei, dass Sie sich frühzeitig mit der Forstverwaltung in Verbindung setzen, um die Rahmenbedingungen Ihres konkreten Falles zu besprechen und keine Fristen zu verpassen.
Sichere Baumfällung im 5-Minuten-Film
Was bereite ich mich auf das Fällen eines Baumes vor? Wie erfolgt die Baumbeurteilung? Warum ist die Rückweiche so wichtig für die Sicherheit des Motorsägenführers? Diese und weitere Fragen beantwortet der fünfminütige Film „Prävention beim Baumfällen“ prägnant und anschaulich. Darin werden – angefangen bei den ersten Schritten der Arbeitsvorbereitung bis hin zur fachgerechten Fällung – die Grundlagen der Arbeitssicherheit dargestellt und auch neuere und bereits praxisbewährte Präventionsmaßnahmen aufgezeigt:
(Quelle: http://www.svlfg.de/)
Motorsägengrundkurse
Ausgangslage:

Der Bay. Staatsforstbetrieb, der Großprivatwald, etliche Gemeinden und auch private Waldbesitzer verlangen aus versicherungstechnischen Gründen von Brennholzselbstwerbern einen sogenannten Motorsägenführerschein. Mit diesem Führerschein wird dem Inhaber die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang bescheinigt.
Die Forstbetriebsgemeinschaft Mindelheim bietet seit Januar 2009 solche Motorsägenkurse für Brennholzselbstwerber an.
Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre!
Lehrinhalte:
- Vermittlung von Kenntnissen der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzbestimmungen
- Schneid- und Fälltechnik in Theorie und Praxis
- Fachgerechtes Zufallbringen hängen gebliebener Bäume
- Erwerb von grundlegenden Fertigkeiten durch eigenes Üben

Lehrgangsdauer:
- 1 Abendveranstaltung, ca. 3 Std. für den theoretischen Teil
- 1 ganzer Tag, ca. 8 Std. für den praktischen Teil im Wald
Gruppengröße:
- maximal 4 Gruppen mit max. 6 Teilnehmern pro Praxisausbilder
- Teilnehmerzahl pro Kurs auf 24 Personen beschränkt
Termine:
aktuelle Termine werden bekannt gegeben!